Gebührenordnung
Gebührenordnung zu § 7 Vereinssatzung
(Beschluss vom 04.03.2016)
• Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 €.
• Der Monatsbeitrag beträgt 17,00 € für die ersten zehn Jahre bestehender Mitgliedschaft. Danach ermäßigt sich dieser Betrag auf 12,75 €.
Ehe- und Lebenspartner mit Sachkunde und Mitgliedschaft im Thüringer Schützenbund e. V. bezahlen nur die anteiligen Beiträge an den Dachverband und die persönlich für den Verein entstehenden Kosten (Partnerbeitrag).
Jugendliche (< 18. Lebensjahr vollendet) mit keinem eigenen Einkommen zahlen den Partnerbeitrag.
Von aktiven Mitgliedern, die den Wechsel aus einem anderen Verein zu uns vollziehen, wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Die geltenden Regelungen zum Monatsbeitrag bleiben davon unberührt.
Hohenleuben im März 2016
gez. der Vorstand